Wenn nicht schriftlich andere Abmachungen getroffen worden sind, gelten
folgende Bedingungen:
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche oder telefonische
Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Prospekte, technische Datenblätter
Diese sind unverbindlich und können ohne Voranzeige geändert
werden. In speziellen Fällen sind schriftlich verbindliche Mass-Skizzen
zu verlangen.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich freibleibend in Schweizer Währung.
Für die Schweiz bestimmte Lieferungen erfolgen ab Werk (ohne Porto/Transport
und Verpackung).
4. Lieferfristen
Die Termine werden so angegeben, dass sie bei ordnungsgemässem
Gang der Fabrikation mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können.
Entschädigungsansprüche für allfällig verspätete
Lieferungen müssen wir ablehnen. Ereignisse höherer Gewalt,
Betriebsstörungen, Arbeiterausstand - sowohl bei der Messtechnik
Döbeli als auch bei unseren Unterlieferanten entbinden uns von
der Einhaltung bestimmter Lieferfristen.
5. Verpackung und Transport
Die Verpackung von Sendungen bis zu 20 kg wird zum Selbstkostenpreis
fakturiert und kann nicht zurückgenommen werden. Bahnsendungen
erfolgen mit Paletten oder Kisten. Diese Verpackung wird der Kundschaft
leihweise zur Verfügung gestellt. Sie ist innert 3 Monaten frankiert
an die Adresse des Werkes zurückzusenden. Nicht retournierte Verpackung
wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Die Ware reist auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers.
6. Zahlung
Unsere Fakturen sind am Sitz des Werkes zahlbar, netto, ohne jeden Abzug,
30 Tage nach erfolgter Lieferung. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
7. Reklamationen
Reklamationen über fehlerhafte Stückzahl oder mangelnde Produktequalität
sind innert 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich der Messtechnik
Döbeli einzureichen. Verspätete Reklamationen können
nicht berücksichtigt werden.
8. Bestellungsänderung und Annullierung
Diese setzen das schriftliche Einverständnis von der Messtechnik Döbeli
voraus. Bereits entstandene Kosten sind vom Besteller zu tragen und
werden ihm in Rechnung gestellt. Zeitlich befristete Abschlussbestellungen
müssen innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen werden.
9. Garantie
für fachgemässe Konstruktion, Verwendung guten Materials sowie
sorgfältige Arbeit wird, vom Tage der Lieferung an gerechnet, folgende
Garantie gegeben:
- für alle Industrie-Zähler und anderen Artikel ein Jahr
Diese Garantie erstreckt sich nur auf die Instandsetzung oder Auswechslung
defekter Teile, nicht aber auf mittelbar oder unmittelbar entstandenen
Schaden. die gemeldeten Mängel oder Defekte werden ausschlliesslich
in unseren Werkstätten behoben. Die Kosten für Auswechslung der Zähler
sowie Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers. Von
der Garantie ausgenommen sind alle Schäden, die entstanden sind
durch: Frost, Heisswasser bei nicht dafür geeigneten Zählern, Eindringen
von Fremdkörpern, verschmutzte oder verschlammte Leitungen, übermässige
Inanspruchnahme, natürliche Abnützung, Wasserschlag, Feuer, unrichtige
Montage, unsachgemässe Behandlung oder sonstige äussere Einflüsse.
Ausserdem ist normale Beschaffenheit des zu messenden Mediums Voraussetzung.
Mit dem Entfernen der Fabrikplombe erlischt jeder Garantieanspruch.
Ueber die Rücknahme von Geräten entscheidet allein die Messtechnik
Döbeli.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Lieferung und Zahlung ist
das Geschäftsdomizil. Dieses Vertragsverhältnis untersteht
dem Materiellen Schweiz. Recht.